Misbah Khan - MdB - am 22. August 2023 in Koblenz

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

31.08.23 –

In einer Veranstaltung der Grünen Koblenz referierte Misbah Khan kompetent über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 23.Juni 2023 im Bundestag beschlossen wurde. Es schafft erweiterte Möglichkeiten Fachkräfte nach Deutschland zu holen. Zunächst sollen bürokratische Hürden aus dem Weg geräumt werden.

Auch ohne dass ihr Abschluss in Deutschland formal anerkannt ist dürfen ausländische Fachkräfte in Zukunft in nicht reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten. Wer 2 Jahre Berufserfahrung hat und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss und 2 Jahre Berufserfahrung hat soll als Arbeitskraft einwandern können.

Es wurden zudem abgesunkene Gehaltsschwellen für die Einstellung von internationalen Fachkräften vereinbart (auf ca. 40.000 Euro Brutto / Jahr).

Auch wurde ein erleichterter Familiennachzug für Fachkräfte festgelegt.

Wer einen Berufsabschluss hat soll künftig jede qualifizierte Beschäftigng ausüben können.

Nach dem Vorbild Kanada wurde eine Chancenkarte entwickelt, die auf ein Punktesystem baut. Mindestens 6 Punkte muss ein Arbeitssuchender erreichen um in Deutschland arbeiten zu können. Einfluss bei der Bewertung haben dabei u.a. die Berufsqualifikation, die Deutschkenntnisse und das Alter. Voraussetzung ist, dass die Person in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt selbst sichern kann.

Erstmals wurde die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ eingeführt. Dies bedeutet, dass Asylbewerber, deren Verfahren bereits läuft, künftig die Möglichkeit haben sollen, eine Berufsausbildung zu beginnen bzw. zu beenden oder einen Job anzunehmen. Diese Personen können künftig ihren Asylantrag zurückziehen und in den Fachkraftaufenthaltstitel wechseln, wenn sie die darin genannten Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt allerdings nur für Personen, die vor dem Stichtag des 29. März 2023 als Schutzsuchende nach Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben.

In einer ergänzenden Verordnung wird die bis Ende 2023 befristete Westbalkan-Regelung entfristet. So können Arbeitgeber in Deutschland 50.000 Arbeitskräfte pro Jahr aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien anwerben (bisher waren es jährlich 25.000).

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