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Vor dem Hintergrund der ungeheuerlichen Geschehnisse in der Ukraine und dem Angriff Russlands auf die Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, möchten wir ein Zeichen der Solidarität senden.
Die täglich neuen schockierenden Bilder und tragischen Schicksale im Krisengebiet erfordern unser Handeln.
Wir möchten daher die VG-Verwaltung zu folgenden Maßnahmen aufrufen:
Antrag zur Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung 30 DS 1/0178
Sitzung des Verbandsgemeinderates voraussichtlich 2.4.2020 Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt den § 5 (2) 2. wie folgt zu ändern: Hinzufügen eines neuen Punktes:
c) Begrünte Grundstücke, die dem Klimaschutz und / oder der Biodiversität dienen, Gärten, Wiesen, grüne unbebaute Grundstücke mit Baumbesatz sowie Grundstücke mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen gelten nicht als Grundstücksflächen nach Abs 1. Wenn eine dieser Flächen mit bebauten bzw. bebaubaren Grundstücken in einem Flurstück zusammengefasst ist, bleibt die messbare Teilfläche, soweit sie einen eigenständigen Flächencharakter aufweist, als Grundstücksfläche für den Beitragsmaßstab unberücksichtigt.
Begründung: Die neue Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Abwasserbeseitigung bietet die Chance Grundstückseigentümern, die Verantwortung für eine bessere Wasserversickerung, mehr Artenvielfalt und den Klimaschutz zu übernehmen von Kosten zu entlasten. Sie bietet darüber hinaus auf der Ebene der Verbandsgemeinde eine Möglichkeit sog. Schottergärten zu vermeiden.
Weitere Begründung mündlich.
Für die Fraktion Erika Fritsche mündliche Begründung: in der Ratssitzung am 4. Juli 2020
Vor- und Hausgärten erfüllen vor allen Dingen eine ökologische Funktion. Sie bieten Lebensraum für Insekten, Igel und andere Kleintiere, verbessern das Kleinklima im versiegelten Raum und lassen Regenwasser versickern. So genannte Steingärten können diese Funktionen nicht erfüllen. Sie erhitzen das Klima in den Städten und Gemeinden zusätzlich, belasten die Kanalisation durch nicht ablaufendes Regenwasser und bieten Kleintieren keinen Lebensraum.
Nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke sowie unversiegelte Vegetationsflächen sollen deshalb künftig in allen neuen und bestehenden (bei Neuanlage) Baugebieten gärtnerisch angelegt oder begrünt werden. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden.
Die Sprecherin der Fraktion Erika Fritsche: „Wir haben hier die einmalige Chance in der Neufassung der Entgeldsatzung für Abwasserbeseitigung als Verbandsgemeinde diejenigen Hauseigentümer, die bewusst auf Steingärten verzichten, zu unterstützen.“ Konkret sollen begrünte bebaubare Grundstücke, die dem Klimaschutz mit Gärten dienen, Wiesen, sowie Grundstücke mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Beitragsbemessung nicht miteinbezogen werden.
05.12.2019
| Nutzung der Stadt Nassau als Bürgerbüro und für Trauungen der VG Bad Ems – Nassau Die Anfrage im PDF-Format |
24.09.2015 | Anfrage: Verbesserter ÖPNV in der Verbandsgemeinde Bad Ems Die Anfrage im PDF-Format |
26.01.2015 | Anfrage zur Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen in der Verbandsgemeinde Bad Ems Die Anfrage im PDF-Format |
Dezember 2014 | Grüne fordern Verbandsgemeindeverwaltung auf, sich gegen die geplanten Freihandelsabkommen in der derzeitigen Form auszusprechen. Der Antrag im PDF-Format |
Der Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Social-Media-Redakteur*in (m/w/d).
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