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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bruchhäuser, lieber Uwe.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Verbandsgemeinderat BEN bittet, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung des Verbandsgemeinderates am 13.07.2023 zu setzen und (auch schriftlich) zu beantworten.
Anfrage
Schnelles Internet im ländlichen Raum
Viele Bereiche in unserer Verbandsgemeinde sind nicht mit einem schnellen Internet versorgt. Dies ist sich nicht zeitgemäß. Diese Problematik wurde im VG-Rat, ebenso in den Gemeinde- und Stadträten wiederholt thematisiert. Darauf hin wurde im Jahre 2022 ein Kooperationsvertrag mit „Unsere Grüne Glasfaser“ unterzeichnet. In einer Veranstaltung am Dienstag, dem 14.06.2022, in der Limeshalle in Arzbach konnten sich die Bürger zum Thema Glasfaserausbau und UGG informieren. Auch in anderen Orten gab es solche Informationsveranstaltungen. Die schriftliche Einladung zu diesen Veranstaltungen erfolgte durch die Gemeinden. Im Anschluss daran haben viele Bürger eine Vertrag bei O2/UGG unterschrieben, die persönliche Kontaktaufnahme an der Haustür erfolgte recht zeitnah. Zuletzt gab es teilweise schon Hausbegehungen.
Zu meinem Erstaunen und zum Erstaunen von anderen Bürgern*innen, welche mich ansprachen oder per WhatsApp kontaktierten, verschickte der Voranbieter „INEXIO“ im Juni 2023 Briefe, die die Rücknahme der Kündigung beinhalteten. Hintergrund sei, so war zu lesen, dass der neue Anbieter den geplanten Anbieterwechsel storniert hat. O2 bestätigte dies später schriftlich ebenso. So sind viele Bürger*innen berechtigterweise besorgt und fragen sich: Wie geht es weiter ?
1. Ist der Verwaltung der Verbandsgemeinde die Problematik bekannt ? Wenn „JA“: wie ist sie damit bisher umgegangen ?
2. Wie weit ist der Ausbau durch die UGG in den einzelnen Ortsgemeinden fortgeschritten ? Wie ist der aktuelle Stand ?
3. Wir bitten die Verbandsgemeindeverwaltung die Bürger*innen über den aktuellen Sachstand (Glasfaserausbau) in Ihren Gemeinden zu unterrichten. So müssen sich diese nicht allein gelassen fühlen. Ein Ansprechpartner auf VG - Ebene sollte zudem angeboten werden.
Vor dem Hintergrund der ungeheuerlichen Geschehnisse in der Ukraine und dem Angriff Russlands auf die Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, möchten wir ein Zeichen der Solidarität senden.
Die täglich neuen schockierenden Bilder und tragischen Schicksale im Krisengebiet erfordern unser Handeln.
Wir möchten daher die VG-Verwaltung zu folgenden Maßnahmen aufrufen:
Antrag zur Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung 30 DS 1/0178
Sitzung des Verbandsgemeinderates voraussichtlich 2.4.2020 Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt den § 5 (2) 2. wie folgt zu ändern: Hinzufügen eines neuen Punktes:
c) Begrünte Grundstücke, die dem Klimaschutz und / oder der Biodiversität dienen, Gärten, Wiesen, grüne unbebaute Grundstücke mit Baumbesatz sowie Grundstücke mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen gelten nicht als Grundstücksflächen nach Abs 1. Wenn eine dieser Flächen mit bebauten bzw. bebaubaren Grundstücken in einem Flurstück zusammengefasst ist, bleibt die messbare Teilfläche, soweit sie einen eigenständigen Flächencharakter aufweist, als Grundstücksfläche für den Beitragsmaßstab unberücksichtigt.
Begründung: Die neue Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Abwasserbeseitigung bietet die Chance Grundstückseigentümern, die Verantwortung für eine bessere Wasserversickerung, mehr Artenvielfalt und den Klimaschutz zu übernehmen von Kosten zu entlasten. Sie bietet darüber hinaus auf der Ebene der Verbandsgemeinde eine Möglichkeit sog. Schottergärten zu vermeiden.
Weitere Begründung mündlich.
Für die Fraktion Erika Fritsche mündliche Begründung: in der Ratssitzung am 4. Juli 2020
Vor- und Hausgärten erfüllen vor allen Dingen eine ökologische Funktion. Sie bieten Lebensraum für Insekten, Igel und andere Kleintiere, verbessern das Kleinklima im versiegelten Raum und lassen Regenwasser versickern. So genannte Steingärten können diese Funktionen nicht erfüllen. Sie erhitzen das Klima in den Städten und Gemeinden zusätzlich, belasten die Kanalisation durch nicht ablaufendes Regenwasser und bieten Kleintieren keinen Lebensraum.
Nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke sowie unversiegelte Vegetationsflächen sollen deshalb künftig in allen neuen und bestehenden (bei Neuanlage) Baugebieten gärtnerisch angelegt oder begrünt werden. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden.
Die Sprecherin der Fraktion Erika Fritsche: „Wir haben hier die einmalige Chance in der Neufassung der Entgeldsatzung für Abwasserbeseitigung als Verbandsgemeinde diejenigen Hauseigentümer, die bewusst auf Steingärten verzichten, zu unterstützen.“ Konkret sollen begrünte bebaubare Grundstücke, die dem Klimaschutz mit Gärten dienen, Wiesen, sowie Grundstücke mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Beitragsbemessung nicht miteinbezogen werden.
05.12.2019
| Nutzung der Stadt Nassau als Bürgerbüro und für Trauungen der VG Bad Ems – Nassau Die Anfrage im PDF-Format |
24.09.2015 | Anfrage: Verbesserter ÖPNV in der Verbandsgemeinde Bad Ems Die Anfrage im PDF-Format |
26.01.2015 | Anfrage zur Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen in der Verbandsgemeinde Bad Ems Die Anfrage im PDF-Format |
Dezember 2014 | Grüne fordern Verbandsgemeindeverwaltung auf, sich gegen die geplanten Freihandelsabkommen in der derzeitigen Form auszusprechen. Der Antrag im PDF-Format |
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