Bündnis 90/ Die Grünen

Ortsverband Bad Ems-Nassau

Naturschutz und Energiewende

Infoveranstaltung mit MdL Andreas Hartenfels Zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Naturschutz und Energiewende hatte der grüne Ortsverein in das Restaurant Adria Kroatien eingeladen. Referent war der Landtagsabgeordneter Andreas Hartenfels, umweltpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion. Der Landtagsabgeordnete erläuterte die geplanten Änderungen des Landesentwicklungsprogrammes, die den Belangen des Naturschutzes noch mehr Geltung verschafften als der erste Entwurf.

25.01.13 –

Das  Photo zeigt von links: Leo Neydek, Andreas Hartenfels, Dr. Bernd Paffrath, Ulrich Wahlers, Irmtraud WahlersInfoveranstaltung mit MdL Andreas Hartenfels

Zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Naturschutz und Energiewende hatte der grüne Ortsverein in das Restaurant Adria Kroatien eingeladen. Referent war der Landtagsabgeordneter Andreas Hartenfels, umweltpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

Der Landtagsabgeordnete erläuterte die geplanten Änderungen des Landesentwicklungsprogrammes, die den Belangen des Naturschutzes noch mehr Geltung verschafften als der erste Entwurf.

Kulturlandschaften wie das Mittelrheintal, Lahntal, Limes kommen für Windkraftnutzung nicht in Frage. Ebenso gilt dies für alte Laubholzbestände Eingeschränkt ist die Windkraftnutzung in den sogenannten Natura 2000-Gebieten und den Kernzonen von Naturparks. Das Verbot von Einzelanlagen soll die Landschaft schonen. Ein Fachgutachten der staatlichen Vogelschutzwarte gibt landesweit eingehende Hinweise für den Vogel- und Fledermausschutz bei der Errichtung von Windanlagen. Im Endeffekt gibt es in Rheinland-Pfalz kaum eine uneingeschränkt nutzbare Fläche für Windanlagen. Weiterhin werden Mindestwindgeschwindigkeiten festgesetzt und Windanlagen im Wald erlaubt.

Zur Planung von Windanlagen in der Verbandsgemeinde Bad Ems wies Hartenfels darauf hin, dass für die Flächennutzungsplanung aktuelle naturschutzrechtlich Daten zu verwenden sind. Die Abstände zu Wohngebäuden sollen 1000 m betragen. Abweichen könne man von diesem Maß, wenn Schallschutzbestimmungen und Gelände dies erfordern.

Hartenfels ist überzeugt, dass die neuerlichen Änderungen am LEP IV die Vorstellungen der Naturschutzverbände angemessen berücksichtigen. Diese hatten teilweise erhebliche Bedenken angemeldet. Die Änderungen des Landesentwicklungsprogrammes und des Windenergieerlasses werden im Laufe der nächsten Monate beschlossen.

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