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17.10.15 –
In der letzten Mitgliederversammlung stand der ÖPNV in der Verbandsgemeinde Bad Ems auf der Tagesordnung. Anlass war eine Anfrage der grünen Fraktion im Verbandsgemeinderat zum öffentlichen Nahverkehr, in der es u.a. um die Organisation des Nahverkehrs an den Wochenenden ging. Aufgrund einer einheitlichen Streckenausschreibung (Bündelausschreibung) ergibt sich für den Bereich Bad Ems - Nassau eine neuen Situation. Der Kreis wird dann die Zeit von zwischen Montag und Freitag bis 20.00 Uhr den Nahverkehr finanzieren und in guter Qualität sicherstellen können. Am Wochenende bleibt dies der Verbandsgemeinde überlassen. Die Antwort auf die Anfrage der Grünen war ernüchternd. Die Verwaltung steht dem Nutzen einer Ausweitung des Angebots in die Wochenenden sehr skeptisch gegenüber. Der finanzielle Aufwand für die Einrichtung von bedarfsgesteuerten Angeboten (Anrufverkehre) sei nicht gerechtfertigt.Aus der Sicht der Grünen ein Henne-Ei-Dilemma. Beispiele anderer Kommunen, auch innerhalb des Rhein-Lahn-Kreises, belegen sehr wohl, dass solche Angebote auch genutzt werden, wenn es sie erst einmal gibt.
Insbesondere jüngere Menschen, die noch nicht mobil sein können, und ältere Menschen, die es nicht mehr können, würden von solchen bedarfsgesteuerten Angeboten profitieren und sie auch nutzen. Hinzu kommt, dass die Stadt Bad Ems als Teil der Verbandsgemeinde Kurstadt ist. Es gibt wenige Kurstädte in denen die Haltestelle am Wocheende zu Parkplätzen verwaisen. Gründsätzlich ist es richtig, dass öffentliche Personennahverkehre nicht allein eigenwirtschaftlich zu betreiben sind, sondern auch Zuschüsse durch den Verkehrsträger bedürfen. Doch die Grünen sind der Auffassung, dass es zu den Aufgaben von Kommunen gehört, seinen Bürgerinnen und Bürgern ausreichende Mobilitätsangebote zu machen. Vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft ist dies umso mehr zu fordern. Kein ÖPNV am Wochenende, das geht gar nicht, so die Grünen. Die Verbandsgemeinde ist jetzt gefordern, sich der neuen Situation zu stellen, die sich nach der Ausschreibung der Nahverkehre durch den Kreis ergeben, und sie als Möglichkeit zu begreifen, einen Beitrag zu einer deutlichen Verbesserung des Nahverkehrangebotes in der Verbandsgemeinde zu leisten.
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