Mehr Transparenz vor Ort

Grüne stellen Antrag zur Nutzung der Transparenz-Plattform des Landes durch die Verbandsgemeinde Seit dem 01.01.2016 ist in Rheinland-Pfalz das Landestransparenzgesetz in Kraft. Rheinland-Pfalz verfügt nun als erstes Flächenbundesland über ein derartiges Gesetz und wird damit Vorreiter in Sachen staatlicher Transparenz – ein großer Schritt für die politische Kultur, denn Meinungsbildung und politische Teilhabe hängen zentral mit der Verfügbarkeit von Informationen zusammen. Das Transparenzgesetz gewährt ein umfassendes Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen und wandelt deren Holschuld in eine Bringschuld der Verwaltung um. Transparenz und Offenheit werden nun zu Leitlinien für das Handeln der Verwaltung und ermöglichen eine Verbesserung deren Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger.  Hierzu befindet sich eine elektronische Transparenz-Plattform www.tpp.rlp.de im Aufbau, auf der die Informationen von Amts wegen bereit gestellt werden. Dies sind unter anderem Drucksachen, Protokolle, Beschlüsse, Gutachten und Studien, Ergebnissen von Messungen (z.B. Umweltgefährdungen), Verträge, Subventions- und Zuwendungsvergaben und vieles mehr. Damit werden die Chancen der Digitalisierung für eine zukunftsgewandet und bürgerfreundliche Verwaltung genutzt. 

17.03.16 –

Grüne stellen Antrag zur Nutzung der Transparenz-Plattform des Landes durch die Verbandsgemeinde

Foto: Dr. Bernd Paffrath, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Verbandsgemeinderat Bad EmsSeit dem 01.01.2016 ist in Rheinland-Pfalz das Landestransparenzgesetz in Kraft. Rheinland-Pfalz verfügt nun als erstes Flächenbundesland über ein derartiges Gesetz und wird damit Vorreiter in Sachen staatlicher Transparenz – ein großer Schritt für die politische Kultur, denn Meinungsbildung und politische Teilhabe hängen zentral mit der Verfügbarkeit von Informationen zusammen.

Das Transparenzgesetz gewährt ein umfassendes Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen und wandelt deren Holschuld in eine Bringschuld der Verwaltung um. Transparenz und Offenheit werden nun zu Leitlinien für das Handeln der Verwaltung und ermöglichen eine Verbesserung deren Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger. 

Hierzu befindet sich eine elektronische Transparenz-Plattform www.tpp.rlp.de im Aufbau, auf der die Informationen von Amts wegen bereit gestellt werden. Dies sind unter anderem Drucksachen, Protokolle, Beschlüsse, Gutachten und Studien, Ergebnissen von Messungen (z.B. Umweltgefährdungen), Verträge, Subventions- und Zuwendungsvergaben und vieles mehr. Damit werden die Chancen der Digitalisierung für eine zukunftsgewandet und bürgerfreundliche Verwaltung genutzt. 

Bürgerinnen und Bürger können auf Grundlage dieses Gesetzes auch Informationen bei den Kommunen beantragen, die Kommunen sind aber nicht verpflichtet ihre Informationen auf der Transparenz-Plattform zur Verfügung zu stellen. Das Transparenzgesetz enthält aber eine Öffnungsklausel, die es den Kommunen ermöglicht ihre Informationen und Daten auf die Transparenz-Plattform zu stellen, d.h. sie können freiwillig an der Plattform partizipieren. Das Land wird hierfür die technischen Rahmenbedingungen der Partizipation schaffen. 

Die Verbandsgemeinde Bad Ems stellt bereits diverse Informationen auf einer eigenen Website ins Netz (z.B. Informationen zu Flüchtlingen in unserer Verbandsgemeinde, Sitzungskalender, Schulen, Lernmittelfreiheit etc.)

"Mit einer technischen Verknüpfung sollte gewährleistet werden, dass BürgerInnen auch über die Transparenz-Plattform schnell an diese Informationen kommen. Politische Teilhabe zeichnet sich gerade dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger Zugriff auf Informationen haben, die ihre Kommune betreffen", erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen Dr. Paffrath in seiner Antragsbegründung.

"Transparenz wirkt Politikverdrossenheit und Misstrauen entgegen. Hierdurch wird die Akzeptanz politischen Handelns erhöht und die demokratische Meinungs- und Willensbildung gestärkt. Gleichzeitig begegnet der Staat den Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe und schafft so die Grundlage für mehr Bürgerbeteiligung und Teilhabe, so Paffrath weiter.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt daher die Verwaltung der Verbandsgemeinde Bad Ems, mit dem Land Gespräche über eine Partizipation an der Transparenzplattform aufzunehmen und zu prüfen, wie diese zu realisieren wäre.

Der Antrag als PDF.

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