07.06.12 –
Bei der Planung von Windanlagenflächen in und außerhalb von Flächennutzungsplänen stellt sich die Frage der Abstände von den nächsten Wohngebäuden. Die entsprechenden Regelungen sollen in Rheinland-Pfalz geändert werden. Da dies noch nicht geschehen ist, ist die Lage unklar. Der grüne Ortsverein bat daher den grünen Landtagsabgeordneten Andreas Hartenfels um klärende Auskunft. Hartenfels ist Sprecher der Landtagsfraktion für Umwelt und Naturschutz, Bauen/Wohnen, Dorferneuerung/ Stadtentwicklung und daher ein kompetenter Ansprechpartner.
Er verweist darauf, dass die Abstände zur Zeit im bestehenden Windenergieerlass geregelt sind. Für die Abstände zur nächsten Wohnbebauung gilt die Empfehlung 1000 m. Sie fließt in den planerischen Abwägungsprozess ein und muss bei einer Unterschreitung besonders begründet werden. Der neue Windenergieerlass wird als Orientierung vermutlich 750 m vorgeben. Das ist aber noch nicht abschließend entschieden. Der gegenüber der bisherigen Regel geringere Abstand ergibt sich aus der Tatsache, dass die neueren Anlagen deutlich leiser geworden sind. Lärmgutachten für Windanlagen lassen daher in der Regel auch Abstände deutlich unter 1000 m zu. Losgelöst von einem zukünftigen Erlass kann die Verbandsgemeinde sich für die Flächennutzungsplanung selbst eine Mindestabstandsverpflichtung vorgeben. Diese muss allerdings planerisch/inhaltlich begründet werden. Damit ist nach Auffassung des Ortsvereins ein Rahmen vorgegeben, in dem man sich je nach örtlichen Verhältnissen bewegen kann.
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