Windpark in Kemmenau – Ein kurzer Faktencheck

Die in Leserbriefen und öffentlichen Erklärungen gegen die Nutzung der Windenergie ins Feld geführten Argumente und Vorwürfe gegenüber der Verbandsgemeinde Bad Ems oder dem Gemeinderat Kemmenau muss folgendes entgegnet werden. Die Errichtung von Windenergieanlagen in Naturparks widerspricht nicht dem Bundesnaturschutzgesetz, denn nach dem Abwägungsgebot (§1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG) müssen die Belange des lokalen Naturschutzes mit den Belangen des Klimaschutzes (Erneuerbare Energien) abgewogen werden, was dem pauschalen und großflächigen Ausschluss von Windkraft in Landschaftsschutzgebieten, Naturparks oder Biosphärenreservaten widerspricht. Natürlich bedeutet der Bau einer Windenergieanlage (WEA) ein Eingriff in die Natur und Umwelt, aber durch eine gute Standortwahl und Vermeidungsmaßnahmen können populationsgefährdene Auswirkungen ausgeschlossen werden. Eine Gesundheitsgefährdung durch Infraschall kann bisher durch keine ernstzunehmende Studie belegt werden. Unter anderen verweist das bayerische Landesamt für Umwelt in seiner Broschüre „Windenergieanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“ auf zahlreiche Studien, die nahelegen, dass Infraschall nur dann Folgen für die Gesundheit haben kann, wenn er im hörbaren Bereich (20 und 20.000 Hertz) liegt. Die von einer WEA erzeugten Infraschallpegel liegen in üblichen Abständen zur Wohnbebauung jedoch deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsgrenze. Natürliche – und andere künstliche Quellen (z.B. Windböen, Meeresbrandung, Verkehrsmittel, Lautsprechersysteme in geschlossenen Räumen) emittieren übrigens ebenfalls zusätzlich Infraschall mit teilweise sehr hohen Pegeln.

07.06.15 –

Foto: Leo Neydek, Kreisvorstandssprecher B90/DIEGRÜNEN Rhein-LahnDie in Leserbriefen und öffentlichen Erklärungen gegen die Nutzung der Windenergie ins Feld geführten Argumente und Vorwürfe gegenüber der Verbandsgemeinde Bad Ems oder dem Gemeinderat Kemmenau muss folgendes entgegnet werden.

Die Errichtung von Windenergieanlagen in Naturparks widerspricht nicht dem Bundesnaturschutzgesetz, denn nach dem Abwägungsgebot (§1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG) müssen die Belange des lokalen Naturschutzes mit den Belangen des Klimaschutzes (Erneuerbare Energien) abgewogen werden, was dem pauschalen und großflächigen Ausschluss von Windkraft in Landschaftsschutzgebieten, Naturparks oder Biosphärenreservaten widerspricht. Natürlich bedeutet der Bau einer Windenergieanlage (WEA) ein Eingriff in die Natur und Umwelt, aber durch eine gute Standortwahl und Vermeidungsmaßnahmen können populationsgefährdene Auswirkungen ausgeschlossen werden.

Eine Gesundheitsgefährdung durch Infraschall kann bisher durch keine ernstzunehmende Studie belegt werden. Unter anderen verweist das bayerische Landesamt für Umwelt in seiner Broschüre „Windenergieanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“ auf zahlreiche Studien, die nahelegen, dass Infraschall nur dann Folgen für die Gesundheit haben kann, wenn er im hörbaren Bereich (20 und 20.000 Hertz) liegt. Die von einer WEA erzeugten Infraschallpegel liegen in üblichen Abständen zur Wohnbebauung jedoch deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsgrenze. Natürliche – und andere künstliche Quellen (z.B. Windböen, Meeresbrandung, Verkehrsmittel, Lautsprechersysteme in geschlossenen Räumen) emittieren übrigens ebenfalls zusätzlich Infraschall mit teilweise sehr hohen Pegeln.

Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen untersuchte den Zusammenhang zwischen Windparks und Immobilienpreise. Es ließen sich keine negativen Auswirkungen feststellen. Die aufsteigenden Preistrends für Bestandsimmobilien in Simmern/Hunsrück, Heidenrod und Mörsdorf zwischen 2011 und 2014 legen ebenfalls die Vermutung nahe, dass vor allem infrastrukturelle Ausstattung und Arbeitsmarkt die Werthaltig einer Immobilie sichern. Auch die Einwände gegen nachhaltig gesicherte Einnahmen, Wirtschaftlichkeit oder die Rücklagensicherung für den Rückbau und andere naturschutzliche Bedenken ließen sich entkräften, muss aber an anderer Stelle erfolgen.

Wer aus Sitzungsprotokollen zitiert, sollte wissen, dass diese keine Gesprächsprotokolle sind. Eher selten werden darin einzelne Äußerungen von Ratsmitgliedern festgehalten. Wer an der fünften Sitzung des Gemeinderates teilgenommen hat, konnte wahrnehmen, dass der Belang des Natur- und Klimaschutzes für nahezu alle Ratsmitglieder sehr wohl ein gewichtiges Argument für die Errichtung eines Windparks war. Wenn dabei auch die finanziellen Grundlagen der Gemeinde in den Blick genommen werden, ist dies ebenfalls im Interesse des Gemeinwohls gedacht. Seit Jahrzehnten gelingt es der Gemeinde nicht, aus den Einnahmen aus Gebühren, Zuweisungen und Steuern ihre Pflichtaufgaben zu finanzieren. Selbst wenn sie die Gebühren signifikant anhöbe und auf freiwillige Leistungen wie beispielsweise den Winterdienst verzichtete, könnte die Gemeinde den Haushaltsausgleich nicht herbeiführen. Dieser Sachverhalt ergibt sich allerdings aus den Sitzungsprotokollen.

Ob ein Windpark mit drei oder vier Anlagen im Bereich der gemeindeeigenen Flächen überhaupt errichtet werden kann, ist noch nicht gewiss, sondern wird noch sehr gewissenhaft von Naturschutz- und Genehmigungsbehörden zu prüfen sein. Die Verbandsgemeinde Bad Ems hat in vorbildlicher Weise sehr frühzeitig mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans begonnen, den Solidarpakt auf den Weg gebracht und die Menschen durch öffentliche Bekanntmachungen und in mehreren öffentlichen Veranstaltungen (auch in Kemmenau) umfassend informiert. Dafür ist sie zuallererst zu loben.

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